Ihr Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Nach einem Unfall kümmern wir uns um die Regulierung und nehmen Ihnen somit Stress und Arbeit ab.
Wir melden den Ihnen entstanden Schaden sofort der gegnerischen Haftpflichtversicherung und kümmern uns für Sie auch um die Einschaltung eines Sachverständigen.
Schon im ersten Beratungsgespräch teilen wir Ihnen mit, welche Ansprüche Ihnen gegenüber dem Unfallverursacher zustehen. Hier geht es nicht nur um die Regulierung des Sachschadens sondern auch um die Geltendmachung von Nutzungsausfall, Inanspruchnahme eines Mietwagens, Ersatz der Gutachterkosten, der Kosten für eventuelle Um- und Abmeldung, sowie die Geltendmachung eines eventuellen Schmerzensgeldanspruches.
Vielen Autofahrern ist unbekannt, dass bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Rechtsanwalts- und auch Gutachterkosten zu 100% übernehmen muss. So schonen Sie die eigene Rechtsschutzversicherung.
Nicht nur nach einem Unfall, sondern auch wenn Sie zu schnell gefahren sind, den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben oder vor dem Autofahren zu tief ins Glas geschaut haben, helfe ich Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hat in einem speziellen Fachanwaltslehrgang besondere Kenntnisse in den Bereichen: Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie des Rechts der Fahrerlaubnis erworben.
Um den Titel Fachanwalt für Verkehrecht führen zu dürfen muss er die speziellen Kenntnisse nicht nur theoretisch sondern auch praktisch nachweisen und dazu der zuständigen Rechtsanwaltskammer 160 selbst bearbeite Fälle vorlegen und sich jährlich mindestens 15 Stunden auf dem speziellen Gebiet fortbilden.
In der Schnittmenge der Fachanwaltschaften für Strafrecht und Verkehrsrecht steht das Verkehrsstrafrecht. Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit für Sie steht hier die Verteidigung gegen den Vorwurf im Straßenverkehr eine Straftat begangen zu haben. „Klassische“ Verkehrstraftaten sind zum Beispiel die Trunkenheit im Straßenverkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, die fahrlässige Körperverletzung sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Dabei geht es im Rahmen der Verteidigung sowohl um die Frage, ob überhaupt eine Straftat begangen wurde als auch darum, eine eventuelle Strafe möglichst gering und die Dauer einer eventuelle Fahrerlaubnissperre möglichst kurz zu halten.